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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 640 mal aufgerufen
 Lan in Bobzin
D-R-E-A-D-----K-I-N-G Offline




Beiträge: 3.502

15.03.2005 13:23
B------L-------P !!!! Teilnahmebedingungen !!!! Antworten

§1: Allgemeine Bestimmungen
Die Veranstaltungen der B--L--P sind nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute.
Das Team der BoC behält sich bei Nichteinhaltung der Regeln den Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und Einleitung weitere rechtliche Schritte vor.
Auf eine Rückerstattung des Beitrages hat der Teilnehmer kein Recht, wenn...
...er vom Veranstalter, wegen Regelverstoß, von Turnieren oder der Veranstaltung ausgeschlossen wird.
...er nach Beitragsentrichtung, weniger als 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn, storniert.
Sollte einer dieser Paragraphen/Absätze gegen geltendes Recht verstoßen werden die anderen Regeln davon nicht berührt.

§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung
Das Mindestalter zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen beträgt 16 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten oder eine volljährige Begleitperson, die für die Dauer der Veranstaltung die Aufsichtspflicht wahrnimmt.
Jeder Teilnehmer muss sich am Einlass zur Veranstaltung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis ausweisen und sein Alter belegen. Andere Ausweise (Ausnahme Führerschein), wie zum Beispiel Schülerausweise usw., welche nicht fälschungssicher sind, werden nicht akzeptiert.
Jugendliche im Alter von 16 bis 18 können sich mit der, von den Eltern ausgefüllten und unterschriebenen, Vollmacht ausweisen.
Jeder Teilnehmer muss den Teilnahmebeitrag geleistet haben und muss dieses auch nachweisen können.
Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick, Patchkabel etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware weiterhin zur Teilnahme benötigt wird.
Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
Jeder Teilnehmer erkennt sämtliche Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese mit der Anmeldung.

§3: Bestimmungen während der Veranstaltung
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Das Team der BoC behält sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu begehen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung.
Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Rauchverbot. Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen nur vom Veranstalter aufgehoben/abgeändert werden.
Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, ist nur mit einer Genehmigung des Veranstalters erlaubt.
Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Je nach räumlichen Möglichkeit wird auch ein Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt (z.B. verschlossener Raum).
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen raschest möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung in einem oder mehrerer Schlafsaale vor Ort oder Informationen zu kostenpflichtigen Übernachtungsmöglichkeiten.

§4: Turniere und Preisvergabe
Jeder Teilnehmer der seinen Teilnahmebeitrag ordnungsgemäß geleistet hat, hat das Recht an den im Rahmen der räumlichen Veranstaltung stattfindenden Turnieren teilzunehmen.
Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet sich, die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktevergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.
Der Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.

§5: Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.).
Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuzuordnenden Schäden jeglicher Art. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuzuordnen ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.

D-R-E-A-D-----K-I-N-G Offline




Beiträge: 3.502

07.11.2005 09:30
#2 RE: B------L-------P !!!! Teilnahmebedingungen !!!! Antworten


...UND ES WIRD EINE ZEIT GROßER KÄMPFE GEBEN , WENN SICH DIE MONDE IN FINSTERNIS VEREINEN UND DIE TOTEN ERNEUT AUF ERDEN WANDELN...

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